Liebe Mitglieder,
gemäß dem Beschluss der Mitgliederhauptversammlung 2019 ist der Mitgliedsbeitrag 2021 zum 01. Februar 2021 fällig. Aufgrund der jetzigen Situation wegen Corona-Pandemie haben bestimmt einige von euch Fragen, ob der fällige Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2021 gezahlt werden muss und wie sieht die Gesetzeslage aus. Dazu haben wir für euch entsprechende Informationen und Aufklärungen, die auch vom Badischen-Sportbund e.V. bzw. der Verbraucherzentrale bestätigt wurden.
Unter Berücksichtigung des Deutschen Vereinsrechtes bzw. der gesetzlichen Bestimmungen und der Vereinssatzung wird der jährliche Mitgliedsbeitrag in erster Linie für eine Mitgliedschaft im Verein erhoben und nicht für konkrete Trainingsmöglichkeiten. Durch eine Mitgliedschaft hat jedes Mitglied das Recht, an allen Sportaktivitäten, die unser Turnverein anbietet, teilzunehmen. Bei zahlungspflichtigen Kursen gegen zusätzliche Gebühren nutzen alle Mitglieder gerade durch ihre Mitgliedschaft - die entsprechenden Vorteile.
Unter www.all-in-de findet ihr von Verbraucherzentrale zusätzliche Aufklärungen zu rechtlichen Fragen bzw. zu diesem Thema.
Hier ist Auszug:
„Viele Verbraucher fragen sich, ob eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit einem Fitnessstudio in der aktuellen Lage möglich ist. Dies muss Tatjana Halm, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, verneinen: "Für eine außerordentliche Kündigung reicht eine vorübergehende Schließung des Fitnessstudios wegen Corona in der Regel nicht aus", so Tatjana Halm. Hintergrund dafür ist, dass man die Dienstleistung später wieder in Anspruch nehmen kann. Die Verbraucherschützerin empfiehlt, trotzdem Kontakt mit dem Fitnessstudio aufzunehmen. "Eine Lösung des Problems kann beispielsweise sein, den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, bis die Leistungen wieder erbracht werden. Das heißt, die Kunden müssen für diesen Zeitraum nichts bezahlen", so die Juristin.
Anders sieht es im Sportverein aus. Hier bezahlen Mitglieder in erster Linie dafür, dass sie Mitglied sind und nicht für konkrete Trainingsmöglichkeiten. Beitragszahlungen ruhen zu lassen, kommt daher grundsätzlich nicht in Frage.“…
Wir sind eine gemeinnützige Organisation, die zum Erhalt und zur Förderung des Sportes und sportlichen Jugendhilfe dient. IHR seid der Verein und nur ihr entscheidet, ob unsere Gemeinschaft weitererhalten bleibt.
Selbst in dieser schweren Corona-Lockdown-Zeit bemühen sich unsere Übungsleiter und Trainer und bieten unseren Mitgliedern Online die verschiedenen Trainingsmöglichkeiten an, um sportliche Aktivitäten aufrechtzuerhalten.
Um die Rechte unserer Mitglieder zu bewahren, müssen wir gesetzliche Bestimmungen befolgen. Aus diesem Grund sind die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 zum 01.02.2021 fällig und werden gemäß dem Beschluss der Mitgliederhauptversammlung 2019 erhoben. Dies ist die Gesetzeslage! Die Vereine, die den Mitgliedsbeitrag stornieren oder zurückzahlen/ganz aussetzen, befinden sich in einer Grauzone der Gesetzeslage.
Wir bedanken uns für euer Verständnis und eure Vereinstreue im Voraus!